Wir unterstützen in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage, rückwirkend bis 2022, rein auf Erfolgsbasis. Eine Zusammenarbeit ist aktuell ab 250.000 € ansetzbaren Projektkosten möglich.
Wir sind DIE Experten für kundenorientierte Fördermittelberatung bei der Forschungszulage!
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Renommierte Unternehmen vertrauen uns








Warten Sie nicht und sichern Sie sich jetzt bis zu 4.2 Millionen Euro Steuervorteil
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt innovative Projekte und Ideen in der Forschung durch gezielte Förderprogramme. Zudem fördert die Bundesregierung seit Januar 2020 Unternehmen steuerlich, die in Forschung und Entwicklung aktiv sind.
Max. 10 Mio. €
Max. 12 Mio. €
Afa auf Invest
Ansatz externe Auftragskosten
Interne Personalkosten
Förderquote
Förderung max.
Max. 10 Mio. €
70%
Std. x €
Projektlohn- und Lohnnebenkosten
Altregelung
04/24 - 12/25
× 25-35%
2,5 - 3,5 Mio. €
Max. 12 Mio. €
Afa
70%
Std. x €
Projektlohn- und Lohnnebenkosten
Neuregelung
ab 01/26
× 25-35%
3,0 - 4,2 Mio. €
25%
Großunternehmen
× 25%
Förderung max.
3,0 Mio. €
35%
KMU*)
× 35%
Förderung max.
4,2 Mio. €
*weniger als 250 Beschäftigte und entweder max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme; Partner- und verbundene Unternehmen sind zu berücksichtigen
Seit 2026 können Unternehmen bis zu 12 Mio. € FuE-Aufwendungen pro Jahr als Bemessungsgrundlage ansetzen. Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 %, für KMU auf Antrag 35 %. Dadurch sind bis zu 3,0 Mio. € pro Jahr möglich, für KMU bis zu 4,2 Mio. €. Für rückwirkende Anträge gelten die jeweiligen Höchstgrenzen des betreffenden Jahres.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Hinweis: Entscheidend ist, wann die FuE-Aufwendungen entstanden sind. Rückwirkende Jahre werden daher nach den damals geltenden Grenzen berechnet.
InsightFunding unterstützt Sie erfolgsbasiert bei der Prüfung, Strukturierung und Beantragung Ihrer Forschungszulage. Das Gesamthonorar richtet sich nach der Forschungszulage, die das Finanzamt tatsächlich festsetzt.
Die erste Teilrechnung wird nach der positiven BSFZ-Bescheinigung gestellt. Die zweite Teilrechnung folgt ein Jahr später. Fällt die tatsächliche Festsetzung geringer aus als die zunächst zugrunde gelegte Fördersumme, wird die Differenz mit der zweiten Teilrechnung verrechnet. So basiert das Gesamthonorar auf der tatsächlich festgesetzten Förderung.
Eine Zusammenarbeit mit InsightFunding ist aktuell ab 250.000 € ansetzbaren Projektkosten möglich. Hinweis: Dieses Mindestvolumen ist eine interne Voraussetzung von InsightFunding und keine gesetzliche Mindestgrenze der Forschungszulage.
InsightFunding unterstützt Sie bei allen Aspekten des Forschungszulagenprozesses – von der Identifikation förderfähiger Vorhaben über die technischen BSFZ-Anträge und die begleitete Eingabe in ELSTER bis zur Festsetzung durch das Finanzamt und der anschließenden Auszahlung beziehungsweise steuerlichen Verrechnung. Auch bei Rückfragen, Nachforderungen, Abweichungen oder möglichen Kürzungen bleiben wir an Ihrer Seite.
Projektprüfung
Identifikation und Abgrenzung förderfähiger Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Technische Antragserstellung
Projektinterviews, Kostenermittlung und Ausformulierung der BSFZ-Anträge durch spezialisierte Diplom-Ingenieure
Verfahrensbegleitung
Begleitung bei BSFZ-Rückfragen, ELSTER-Eingabe und Finanzamtsverfahren bis zur Festsetzung und Auszahlung
Die gemeinsame Arbeit unterteilt sich in 6 wesentliche Arbeitsschritte. Dabei achten wir darauf, Ihnen einen Großteil der Arbeiten abzunehmen.
Schritt 01:
Schritt 03:
Schritt 05:
Nach Klärung aller Rückfragen bewilligt die BSFZ Ihren Antrag. Die Bewilligungsquote der von uns unterstützten Vorhaben liegt bei größer 90%. Zu diesem Zeitpunkt stellen wir unsere erste Teilrechnung; die zweite Teilrechnung nach 12 Monaten.
Schritt 02:
Schritt 04:
Schritt 06:
Nach der BSFZ-Bescheinigung begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung über ELSTER sowie bei Rückfragen, Nachforderungen oder Kürzungen durch das Finanzamt. Unsere Begleitung endet erst mit der Festsetzung der Forschungszulage und ihrer Auszahlung beziehungsweise Verrechnung mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Schritt 01:
Schritt 02:
Schritt 03:
Schritt 04:
Schritt 05:
Schritt 06:
Nach der BSFZ-Bescheinigung begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung über ELSTER sowie bei Rückfragen, Nachforderungen oder Kürzungen durch das Finanzamt. Unsere Begleitung endet erst mit der Festsetzung der Forschungszulage und ihrer Auszahlung beziehungsweise Verrechnung mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Warten Sie nicht und sichern Sie sich jetzt bis zu 4,2 Millionen Euro Steuervorteil
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder Gewinnsituation.
InsightFunding begleitet den Kunden durch den gesamten Prozess. Wir erstellen die technischen Projektbeschreibungen, bereiten die Angaben und Kosten für ELSTER vor und führen in einem Teams-Meeting Schritt für Schritt durch die Eingabe. Die Eintragung erfolgt im ELSTER-Zugang des Kunden. Auch bei Rückfragen, Nachforderungen und möglichen Kürzungen unterstützen wir bis zur Festsetzung durch das Finanzamt.
Für Aufwendungen ab 2026 sind bis zu 3,0 Mio. € Forschungszulage pro Jahr möglich, für KMU sogar bis zu 4,2 Mio. €. Für rückwirkende Anträge gelten die jeweiligen Grenzen des betreffenden Jahres: 2024/2025 bis zu 2,5 Mio. €, für KMU bis zu 3,5 Mio. €. Die Forschungszulage kann grundsätzlich rückwirkend für offene Jahre beantragt werden.
Gefördert wird die (Weiter-) Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis zum ersten funktionierenden Prototyp. Materialkosten, Rechtsberatung oder allgemeine Marktforschung sind nicht förderfähig.
Selbst beantragen
Mit IFC-Unterstützung
Fördercheck Projekte
Inhaltliche Antragsformulierung
BSFZ-konforme Kostenberechnung
Aussicht auf erfolgreiche Bewilligung
Konditionen bei der Beantragung
Mindestvolumen für eine Zusammenarbeit
Ihr Team für die Forschungszulage
Unsere Anträge werden von Diplom-Ingenieuren verfasst, die seit Einführung der Forschungszulage im Jahr 2020 ausschließlich auf dieses Förderinstrument spezialisiert sind. Unser Ziel ist es, unsere Kunden mit herausragender Professionalität und höchster Kundenorientierung zu unterstützen.
Für Kunden von InsightFunding wurden bislang mehr als 60 Millionen Euro Forschungszulage tatsächlich festgesetzt. Als verlässlicher Partner helfen wir Ihnen, die Forschungszulage optimal für Ihre Entwicklungsvorhaben zu nutzen.
Unser Unternehmenssitz befindet sich in München, aber dank effizienter Online-Tools sind wir deutschlandweit tätig. Mit einem Team aus Fach- und F&E-Experten decken wir eine breite Palette von Branchen und Forschungsbereichen ab.
Von der Antragstellung bis zur Festsetzung der Forschungszulage begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – einschließlich Rückfragen, Nachforderungen und möglicher Kürzungen. Für die Einreichung über ELSTER zeigen wir Ihnen in einem Teams-Termin Schritt für Schritt, welche Angaben Sie in Ihrem eigenen Zugang eintragen.
Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Anliegen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft insbesondere drei Kriterien:
Begünstigt sein können eigenbetriebliche Vorhaben, Kooperationen und Auftragsforschung. Die Arbeiten beziehungsweise der Auftrag müssen nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein. Laufende und bereits abgeschlossene Vorhaben können grundsätzlich berücksichtigt werden; für ältere Zeiträume sind die jeweiligen Antragsfristen zu beachten.
Grundsätzlich können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen die Forschungszulage beantragen, wenn sie begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen. Dazu zählen unter anderem Start-ups, Handwerksbetriebe, mittelständische Unternehmen, Großunternehmen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Auch Unternehmen ohne aktuellen Gewinn können profitieren: Übersteigt die festgesetzte Forschungszulage die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer, wird der Überschuss grundsätzlich ausgezahlt. Bestimmte beihilferechtliche Ausschlüsse bleiben zu beachten, beispielsweise für Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.
Die BSFZ und die Finanzverwaltung verarbeiten die Projekt- und Kostendaten im Rahmen des gesetzlich geregelten Antragsverfahrens. Im BSFZ-Antrag werden die Angaben benötigt, mit denen insbesondere Neuartigkeit, Risiko beziehungsweise Unwägbarkeit und Planmäßigkeit des Vorhabens geprüft werden können.
InsightFunding behandelt sämtliche Projekt- und Unternehmensinformationen vertraulich. Auf Wunsch schließen wir bereits vor dem detaillierten Austausch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung ab. Wir beschränken die Antragsinhalte auf die für eine belastbare Prüfung erforderlichen Angaben.
Das Antragsverfahren besteht aus zwei Stufen:
Die festgesetzte Forschungszulage wird bei der nächsten erstmaligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung vollständig angerechnet. Ein verbleibender Überschuss wird grundsätzlich ausgezahlt.
InsightFunding begleitet den gesamten Prozess einschließlich Rückfragen, Nachforderungen und möglicher Kürzungen. Für den ELSTER-Antrag zeigen wir Ihnen in einem Teams-Termin Schritt für Schritt, welche Angaben Sie in Ihrem eigenen Zugang eintragen.
Eine FuE-Bescheinigung kann grundsätzlich für geplante, laufende oder bereits abgeschlossene Vorhaben beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben beziehungsweise der Forschungsauftrag nach diesem Datum erteilt wurde.
Der zweite Antrag beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Ob ältere Wirtschaftsjahre noch beantragt werden können, hängt von den gesetzlichen Fristen und dem jeweiligen Wirtschaftsjahr ab. Deshalb prüfen wir die rückwirkende Förderfähigkeit für jedes Unternehmen individuell.
Für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen, beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Jahr. Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 Prozent; damit sind bis zu 3 Millionen Euro pro Jahr möglich. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf insgesamt 35 Prozent beantragen. Dadurch sind bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr möglich.
Zu den förderfähigen Aufwendungen können insbesondere gehören:
Für frühere Aufwandszeiträume gelten niedrigere Höchstgrenzen und teilweise andere Regeln. Die Berechnung muss deshalb nach dem Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen erfolgen. Bei verbundenen Unternehmen gilt der Höchstbetrag für die Unternehmensgruppe insgesamt.
Das Gesamthonorar von InsightFunding basiert auf der Forschungszulage, die das Finanzamt tatsächlich festsetzt. Die erste Teilrechnung wird nach der positiven BSFZ-Bescheinigung gestellt, die zweite Teilrechnung ein Jahr später.
Fällt die vom Finanzamt tatsächlich festgesetzte Förderung geringer aus als die zunächst zugrunde gelegte Fördersumme, wird die Differenz mit der zweiten Teilrechnung verrechnet. Dadurch richtet sich das Gesamthonorar nach der tatsächlich festgesetzten Förderung und nicht ausschließlich nach einer vorherigen Schätzung.
Ja, ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen.
Ja, ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen.
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