Sichern Sie sich bis zu 4,2 Mio. Euro
Pro Jahr! Rückwirkend!

Wir unterstützen in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage, rückwirkend bis 2022, rein auf Erfolgsbasis. Eine Zusammenarbeit ist aktuell ab 250.000 € ansetzbaren Projektkosten möglich.

Wir sind DIE Experten für kundenorientierte Fördermittelberatung bei der Forschungszulage!

ProvenExpert-Bewertung von InsightFunding

Provenexpert Bewertung

Basierend auf 53 Bewertungen

Renommierte Unternehmen vertrauen uns

Berechnen Sie, wie viel Förderung Sie 
vom Staat erhalten können

Mit unserem kostenlosen Forschungszulagen-Rechner können Sie eine erste Einschätzung zur Höhe der möglichen Förderung erhalten.

Warten Sie nicht und sichern Sie sich jetzt bis zu 4.2 Millionen Euro Steuervorteil

Forschungszulage im Überblick

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt innovative Projekte und Ideen in der Forschung durch gezielte Förderprogramme. Zudem fördert die Bundesregierung seit Januar 2020 Unternehmen steuerlich, die in Forschung und Entwicklung aktiv sind.

Bemessungsgrundlage pro Jahr

Max. 10 Mio. €

Max. 12 Mio. €

Afa auf Invest

Ansatz externe 
Auftragskosten

Interne 
Personalkosten

Förderquote

Förderung max.

Max. 10 Mio. €

70%

Std. x €

Projektlohn- und Lohnnebenkosten

Altregelung

04/24 - 12/25

× 25-35%

2,5 - 3,5 Mio. €

Max. 12 Mio. €

Afa

70%

Std. x €

Projektlohn- und Lohnnebenkosten

Neuregelung

ab 01/26

× 25-35%

3,0 - 4,2 Mio. €

Aktuelle Förderquote in Prozent der Bemessungsgrundlage max. 12 Mio. € seit 01.01.2026

25%

Großunternehmen

× 25%

Förderung max.

3,0 Mio. €

35%

KMU*)

× 35%

Förderung max.

4,2 Mio. €

*weniger als 250 Beschäftigte und entweder max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme; Partner- und verbundene Unternehmen sind zu berücksichtigen

Forschungszulage: aktuelle Regelung seit 2026

Seit 2026 können Unternehmen bis zu 12 Mio. € FuE-Aufwendungen pro Jahr als Bemessungsgrundlage ansetzen. Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 %, für KMU auf Antrag 35 %. Dadurch sind bis zu 3,0 Mio. € pro Jahr möglich, für KMU bis zu 4,2 Mio. €. Für rückwirkende Anträge gelten die jeweiligen Höchstgrenzen des betreffenden Jahres.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Aufwendungen ab 2026: max. 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr
  • Aufwendungen 2024/2025: max. 10 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr
  • Förderquote: 25 % regulär, 35 % für KMU
  • Auftragsforschung: 70 % der externen Kosten anrechenbar
  • Zusätzlich ab 2026: 20 % Pauschale für Gemein- und Betriebskosten


Hinweis
: Entscheidend ist, wann die FuE-Aufwendungen entstanden sind. Rückwirkende Jahre werden daher nach den damals geltenden Grenzen berechnet.

Zeiträume und Voraussetzungen

  • Rückwirkend möglich: Die Forschungszulage kann grundsätzlich für die letzten 4 offenen Jahre beantragt werden.
  • Zukunft planbar: Die BSFZ-Bescheinigung kann auch für das aktuelle und bis zu drei volle zukünftige Wirtschaftsjahre ausgestellt werden.
  • Für viele Unternehmen: Anspruchsberechtigt sind in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit begünstigten Gewinneinkünften.
  • Förderfähige Vorhaben: Entscheidend sind Neuartigkeit, technisches oder wissenschaftliches Risiko und ein planmäßiges Vorgehen.
  • Auszahlung möglich: Die Zulage wird mit der Steuer verrechnet und bei Überschuss erstattet.

Transparentes Erfolgshonorar

InsightFunding unterstützt Sie erfolgsbasiert bei der Prüfung, Strukturierung und Beantragung Ihrer Forschungszulage. Das Gesamthonorar richtet sich nach der Forschungszulage, die das Finanzamt tatsächlich festsetzt.

Die erste Teilrechnung wird nach der positiven BSFZ-Bescheinigung gestellt. Die zweite Teilrechnung folgt ein Jahr später. Fällt die tatsächliche Festsetzung geringer aus als die zunächst zugrunde gelegte Fördersumme, wird die Differenz mit der zweiten Teilrechnung verrechnet. So basiert das Gesamthonorar auf der tatsächlich festgesetzten Förderung.

Eine Zusammenarbeit mit InsightFunding ist aktuell ab 250.000 € ansetzbaren Projektkosten möglich. Hinweis: Dieses Mindestvolumen ist eine interne Voraussetzung von InsightFunding und keine gesetzliche Mindestgrenze der Forschungszulage.

Wir begleiten Sie bis zur Festsetzung und Auszahlung

InsightFunding unterstützt Sie bei allen Aspekten des Forschungszulagenprozesses – von der Identifikation förderfähiger Vorhaben über die technischen BSFZ-Anträge und die begleitete Eingabe in ELSTER bis zur Festsetzung durch das Finanzamt und der anschließenden Auszahlung beziehungsweise steuerlichen Verrechnung. Auch bei Rückfragen, Nachforderungen, Abweichungen oder möglichen Kürzungen bleiben wir an Ihrer Seite.

Projektprüfung

Identifikation und Abgrenzung förderfähiger Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Technische Antragserstellung

Projektinterviews, Kostenermittlung und Ausformulierung der BSFZ-Anträge durch spezialisierte Diplom-Ingenieure

Verfahrensbegleitung

Begleitung bei BSFZ-Rückfragen, ELSTER-Eingabe und Finanzamtsverfahren bis zur Festsetzung und Auszahlung

In 6 Schritten zu Ihrer Forschungszulage

Die gemeinsame Arbeit unterteilt sich in 6 wesentliche Arbeitsschritte. Dabei achten wir darauf, Ihnen einen Großteil der Arbeiten abzunehmen.

Schritt 01:

Erstgespräch zur Potentialprüfung (Dauer 15 Min.)

In einem kostenlosen Erstgespräch klären unsere Experten, ob und in welchem Rahmen Ihre Projekte förderfähig sind.

Schritt 03:

IFC verfasst den Fördermittelantrag

Auf Basis der Projektbesprechung verfassen wir die ersten Drafts der Projektanträge, die Sie im Anschluss korrigieren. Dazu benötigen wir die Aufwands- und Kostendaten zu den F&E-Vorhaben.

Schritt 05:

BSFZ bewilligt Fördermittelantrag

Nach Klärung aller Rückfragen bewilligt die BSFZ Ihren Antrag. Die Bewilligungsquote der von uns unterstützten Vorhaben liegt bei größer 90%.
 Zu diesem Zeitpunkt stellen wir unsere erste Teilrechnung; die zweite Teilrechnung nach 12 Monaten.

Schritt 02:

Detaillierte Projektbesprechung und Definition der Antrags-Cluster
 (Dauer 90 Min.)

Nach dem Vertragsabschluss halten wir ein Online-Meeting mit Ihnen ab, in welchem Sie uns Ihre Projekte detailliert erläutern. Ebenfalls stellen wir eine Datenanforderung (u.a. Projektstunden, Kostensätze).

Schritt 04:

Unternehmen reicht Fördermittelantrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein

Nach Abstimmung des Förderantrags reichen Sie diesen online bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein. Wir unterstützen dabei.

Schritt 06:

Begleitung bis zur Festsetzung und Auszahlung

Nach der BSFZ-Bescheinigung begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung über ELSTER sowie bei Rückfragen, Nachforderungen oder Kürzungen durch das Finanzamt. Unsere Begleitung endet erst mit der Festsetzung der Forschungszulage und ihrer Auszahlung beziehungsweise Verrechnung mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

Schritt 01:

Erstgespräch zur Potentialprüfung (Dauer 15 Min.)

In einem kostenlosen Erstgespräch klären unsere Experten, ob und in welchem Rahmen Ihre Projekte förderfähig sind.

Schritt 02:

Detaillierte Projektbesprechung und Definition der Antrags-Cluster
(Dauer 90 Min.)

Nach dem Vertragsabschluss halten wir ein Online-Meeting mit Ihnen ab, in welchem Sie uns Ihre Projekte detailliert erläutern. Ebenfalls stellen wir eine Datenanforderung (u.a. über geleistete Projektstunden).

Schritt 03:

IFC verfasst den Fördermittelantrag

Auf Basis der Projektbesprechung verfassen wir die ersten Drafts der Projektanträge, die Sie im Anschluss korrigieren. Dazu benötigen wir die Aufwands- und Kostendaten zu den F&E-Vorhaben.

Schritt 04:

Unternehmen reicht Fördermittelantrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein

Nach Abstimmung des Förderantrags reichen Sie diesen online bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein. Wir unterstützen dabei.

Schritt 05:

BSFZ bewilligt Fördermittelantrag

Nach Klärung aller Rückfragen bewilligt die BSFZ Ihren Antrag. Die Bewilligungsquote der von uns unterstützten Vorhaben liegt bei größer 90%.

Schritt 06:

Begleitung bis zur Festsetzung und Auszahlung

Nach der BSFZ-Bescheinigung begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung über ELSTER sowie bei Rückfragen, Nachforderungen oder Kürzungen durch das Finanzamt. Unsere Begleitung endet erst mit der Festsetzung der Forschungszulage und ihrer Auszahlung beziehungsweise Verrechnung mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

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Alles, was Sie wissen sollten

Fragen zur Forschungszulage? Gerne beantworten wir Ihnen kurz und knapp alle wichtigen Fragen.

Wer wird gefördert?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder Gewinnsituation.

Wie beantrage ich die Förderung?

InsightFunding begleitet den Kunden durch den gesamten Prozess. Wir erstellen die technischen Projektbeschreibungen, bereiten die Angaben und Kosten für ELSTER vor und führen in einem Teams-Meeting Schritt für Schritt durch die Eingabe. Die Eintragung erfolgt im ELSTER-Zugang des Kunden. Auch bei Rückfragen, Nachforderungen und möglichen Kürzungen unterstützen wir bis zur Festsetzung durch das Finanzamt.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Aufwendungen ab 2026 sind bis zu 3,0 Mio. € Forschungszulage pro Jahr möglich, für KMU sogar bis zu 4,2 Mio. €. Für rückwirkende Anträge gelten die jeweiligen Grenzen des betreffenden Jahres: 2024/2025 bis zu 2,5 Mio. €, für KMU bis zu 3,5 Mio. €. Die Forschungszulage kann grundsätzlich rückwirkend für offene Jahre beantragt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die (Weiter-) Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis zum ersten funktionierenden Prototyp. Materialkosten, Rechtsberatung oder allgemeine Marktforschung sind nicht förderfähig.


Warum Sie sich für InsightFunding 
entscheiden sollten?

Eine Zusammenarbeit mit IFC bringt viele Vorteile ohne finanzielle Risiken für unsere Kunden.

Selbst beantragen

Mit IFC-Unterstützung

Fördercheck Projekte

Inhaltliche Antragsformulierung

BSFZ-konforme Kostenberechnung

Aussicht auf erfolgreiche Bewilligung

Konditionen bei der Beantragung

Mindestvolumen für eine Zusammenarbeit

Jetzt Kontakt mit IFC aufnehmen

Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und erste Stichpunkte zum Förderprojekt in unsere Aufnahmemaske ein. Wir werden umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihr Anliegen kostenfrei mit Ihnen durchsprechen.
Matthias Bumeder – Geschäftsführer und Förderstrategie

Matthias Bumeder

Geschäftsführer

Das Team

Unser IFC-Team besteht aus hochqualifizierten Experten aus verschiedenen Fachbereichen. Hier ist eine Auswahl:
Matthias Bumeder – Geschäftsführer und Förderstrategie

Matthias Bumeder

Geschäftsführer, Förderstrategie, Antragsinhalte

Matthias Aigner

Funding Expert, Erläuterungen, Neukundengewinnung

Luca Battistin

Funding Expert, Erläuterungen, Neukundengewinnung

Marco Castiglione

Funding Expert, Erläuterungen, Neukundengewinnung

MK 300 x 300

Maurice Kockmann

Netzwerkpartner, Neukundengewinnung

Marcel Rösener

Funding Expert, Erläuterungen, Neukundengewinnung

Thomas Scholz

Funding Expert, Antragsmanagement

Dr. Matthias Dittmar

Geschäftsführer, Förderstrategie, Daten & Finanzen

Über InsightFunding

IFC ist Ihr bevorzugter Partner für die Beantragung der Forschungszulage für Ihr Unternehmen. Wir bieten Kompetenz, Schnelligkeit, unermüdlichen Einsatz und arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert.

Ihr Team für die Forschungszulage

Unsere Anträge werden von Diplom-Ingenieuren verfasst, die seit Einführung der Forschungszulage im Jahr 2020 ausschließlich auf dieses Förderinstrument spezialisiert sind. Unser Ziel ist es, unsere Kunden mit herausragender Professionalität und höchster Kundenorientierung zu unterstützen.

Für Kunden von InsightFunding wurden bislang mehr als 60 Millionen Euro Forschungszulage tatsächlich festgesetzt. Als verlässlicher Partner helfen wir Ihnen, die Forschungszulage optimal für Ihre Entwicklungsvorhaben zu nutzen.

Unser Unternehmenssitz befindet sich in München, aber dank effizienter Online-Tools sind wir deutschlandweit tätig. Mit einem Team aus Fach- und F&E-Experten decken wir eine breite Palette von Branchen und Forschungsbereichen ab.

Von der Antragstellung bis zur Festsetzung der Forschungszulage begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – einschließlich Rückfragen, Nachforderungen und möglicher Kürzungen. Für die Einreichung über ELSTER zeigen wir Ihnen in einem Teams-Termin Schritt für Schritt, welche Angaben Sie in Ihrem eigenen Zugang eintragen.

Gegründet
2000
Mitarbeiter
1
Anträge erfolgreich beschieden
>  0 ​
Euro Förderung tatsächlich festgesetzt
>  0  Mio.

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Anliegen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft insbesondere drei Kriterien:

  • Neuartigkeit: Das Vorhaben zielt auf neue Erkenntnisse, Fähigkeiten oder eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Risiko beziehungsweise Unwägbarkeit: Das Ergebnis oder der Lösungsweg ist technisch oder wissenschaftlich nicht von vornherein sicher.
  • Planmäßigkeit: Die Arbeiten folgen einem nachvollziehbaren Plan mit Zielen und Arbeitspaketen.

Begünstigt sein können eigenbetriebliche Vorhaben, Kooperationen und Auftragsforschung. Die Arbeiten beziehungsweise der Auftrag müssen nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein. Laufende und bereits abgeschlossene Vorhaben können grundsätzlich berücksichtigt werden; für ältere Zeiträume sind die jeweiligen Antragsfristen zu beachten.

Offizielle Prüfkriterien der BSFZ

Grundsätzlich können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen die Forschungszulage beantragen, wenn sie begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen. Dazu zählen unter anderem Start-ups, Handwerksbetriebe, mittelständische Unternehmen, Großunternehmen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Auch Unternehmen ohne aktuellen Gewinn können profitieren: Übersteigt die festgesetzte Forschungszulage die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer, wird der Überschuss grundsätzlich ausgezahlt. Bestimmte beihilferechtliche Ausschlüsse bleiben zu beachten, beispielsweise für Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.

Offizielle Übersicht der BSFZ

Die BSFZ und die Finanzverwaltung verarbeiten die Projekt- und Kostendaten im Rahmen des gesetzlich geregelten Antragsverfahrens. Im BSFZ-Antrag werden die Angaben benötigt, mit denen insbesondere Neuartigkeit, Risiko beziehungsweise Unwägbarkeit und Planmäßigkeit des Vorhabens geprüft werden können.

InsightFunding behandelt sämtliche Projekt- und Unternehmensinformationen vertraulich. Auf Wunsch schließen wir bereits vor dem detaillierten Austausch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung ab. Wir beschränken die Antragsinhalte auf die für eine belastbare Prüfung erforderlichen Angaben.

Das Antragsverfahren besteht aus zwei Stufen:

  1. FuE-Bescheinigung bei der BSFZ: Die BSFZ prüft, ob das Vorhaben die inhaltlichen Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung erfüllt.
  2. Antrag beim Finanzamt: Nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres wird die Forschungszulage über Mein ELSTER beantragt. Das Finanzamt prüft die förderfähigen Aufwendungen und setzt die Forschungszulage in einem Bescheid fest.

Die festgesetzte Forschungszulage wird bei der nächsten erstmaligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung vollständig angerechnet. Ein verbleibender Überschuss wird grundsätzlich ausgezahlt.

InsightFunding begleitet den gesamten Prozess einschließlich Rückfragen, Nachforderungen und möglicher Kürzungen. Für den ELSTER-Antrag zeigen wir Ihnen in einem Teams-Termin Schritt für Schritt, welche Angaben Sie in Ihrem eigenen Zugang eintragen.

Offizieller Ablauf bei der BSFZ

Eine FuE-Bescheinigung kann grundsätzlich für geplante, laufende oder bereits abgeschlossene Vorhaben beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben beziehungsweise der Forschungsauftrag nach diesem Datum erteilt wurde.

Der zweite Antrag beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Ob ältere Wirtschaftsjahre noch beantragt werden können, hängt von den gesetzlichen Fristen und dem jeweiligen Wirtschaftsjahr ab. Deshalb prüfen wir die rückwirkende Förderfähigkeit für jedes Unternehmen individuell.

Für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen, beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Jahr. Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 Prozent; damit sind bis zu 3 Millionen Euro pro Jahr möglich. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf insgesamt 35 Prozent beantragen. Dadurch sind bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr möglich.

Zu den förderfähigen Aufwendungen können insbesondere gehören:

  • FuE-bezogene Arbeitslöhne einschließlich bestimmter Arbeitgeberaufwendungen zur Zukunftssicherung,
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern ab 2026 pauschal mit 100 Euro je Arbeitsstunde innerhalb der gesetzlichen Grenzen,
  • 70 Prozent des Entgelts für nach dem 27. März 2024 beauftragte Auftragsforschung,
  • die förderfähige Wertminderung bestimmter beweglicher Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurden und für das FuE-Vorhaben erforderlich sind,
  • bei Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, zusätzlich pauschal 20 Prozent Gemein- und Betriebskosten auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen.

Für frühere Aufwandszeiträume gelten niedrigere Höchstgrenzen und teilweise andere Regeln. Die Berechnung muss deshalb nach dem Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen erfolgen. Bei verbundenen Unternehmen gilt der Höchstbetrag für die Unternehmensgruppe insgesamt.

§ 3 FZulG: Bemessungsgrundlage · § 4 FZulG: Fördersatz

Das Gesamthonorar von InsightFunding basiert auf der Forschungszulage, die das Finanzamt tatsächlich festsetzt. Die erste Teilrechnung wird nach der positiven BSFZ-Bescheinigung gestellt, die zweite Teilrechnung ein Jahr später.

Fällt die vom Finanzamt tatsächlich festgesetzte Förderung geringer aus als die zunächst zugrunde gelegte Fördersumme, wird die Differenz mit der zweiten Teilrechnung verrechnet. Dadurch richtet sich das Gesamthonorar nach der tatsächlich festgesetzten Förderung und nicht ausschließlich nach einer vorherigen Schätzung.

Unsere aktuellen Beiträge

In regelmäßigen Abständen bieten wir in unseren Blogs aktuelle Informationen zur Forschungszulage sowie Neuigkeiten über unser Unternehmen.